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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Sehr geehrte Kunden,

bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz.

1. Aufgabenstellung

Die Volkshochschule Zweibrücken ist eine öffentliche, konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung der Stadt Zweibrücken, die nach § 2 des Weiterbildungsgesetzes die Aufgabe hat, dem Einzelnen die Vertiefung vorhandener und den Erwerb neuer Kenntnisse und Qualifikationen zu ermöglichen und zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Handeln im persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben beizutragen.

2. Teilnehmerkreis

Die VHS Zweibrücken ist eine nach dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz staatlich anerkannte öffentliche Einrichtung der Erwachsenenbildung, die der gesamten Bevölkerung dient.
Daher steht das Programm der VHS grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Müssen im Einzelfall zur Teilnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, ist dies im Programm vermerkt.

3. Teilnahmebedingungen

An den Veranstaltungen (Seminaren, Arbeitsgemeinschaften und Kursen u.a.) der Volkshochschule kann jeder teilnehmen, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und sollte die Teilnahme an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, diese erfüllt. Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorlegen. Minderjährige unter 15 Jahren können nur in Ausnahmefällen zugelassen werden; ausgenommen von dieser Regelung sind Kurse, die explizit für die Altersgruppe unter 15 Jahren ausgewiesen sind.

4. Beratung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS stehen für Auskünfte zur Verfügung und beraten Sie gerne. Darüber hinaus sind sie für Anregungen dankbar.

5. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen für das aktuelle Kursjahr erfolgt

persönlich: im Sekretariat der Volkshochschule (Berufsbildende Schule, Bau A, Johann-Schwebel - Str.1 zu den üblichen Geschäftszeiten

schriftlich: Sie senden Ihre Anmeldung (siehe Menüpunkt Download) ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der VHS, Johann-Schwebel-Straße 1, 66482 Zweibrücken

per Fax: Sie übermitteln Ihre Anmeldung unter 06332/209-745

per Internet: Sie verwenden das Anmeldeformular unter www.vhs-zweibruecken.de

Auch eine telefonische Anmeldung ist möglich.

Einzelne Veranstaltungen sind erfahrungsgemäß sehr schnell belegt. Es empfiehlt sich daher, die Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen.

Wenn der betreffende Kursplatz noch frei ist, werden Sie verbindlich angemeldet. Nur bei Internetanmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Sie werden benachrichtigt, wenn der Kurs ausfällt, sich Änderungen ergeben oder kein freier Kursplatz mehr zur Verfügung steht. Falls Sie also keine Nachricht erhalten, findet der Kurs wie geplant statt. In Einzelfällen wird erst nach dem ersten Unterrichtsabend entschieden, ob der Kurs durchgeführt werden kann.

6. Schnupperbesuch

Nur bei Kursen mit mindestens 6 Terminen ist ein Schnupperbesuch zur Information möglich, der sich ausschließlich auf den ersten Veranstaltungstag bezieht.
Auch bei der Inanspruchnahme des Probebesuchs ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Sollte nach dem Probebesuch kein Interesse an einer Teilnahme bestehen, muss innerhalb von 3 Tagen eine Abmeldung beim Sekretariat der Volkshochschule erfolgen. Ansonsten gilt die Anmeldung als verbindlich.
Eine Abmeldung bei den Kursleitern ist unwirksam.

7. Entgelte

Die Entgelte für Veranstaltungen sind im Programm angegeben. Sie sind mit Beginn der Veranstaltungen fällig. Bei Zahlungsverzug kann ein Ausschluss erfolgen. Eintrittskarten für Einzelveranstaltungen sind auch an der Tages- / Abendkasse erhältlich.
Die Anwesenheit wird in Teilnehmerlisten erfasst. Fernbleiben oder vorzeitiger Austritt entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung; Ziffer 12 bleibt unberührt.

Die Volkshochschule Zweibrücken kann zum einmaligen Einzug der Gebühr vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers ermächtigt werden. Der Gebühreneinzug erfolgt in der Regel nach Kursusbeginn. Wir bitten Sie in Ihrem Interesse und zur Erleichterung unserer Arbeit: Füllen Sie die Formulare für die Anmeldung vollständig aus und unterschreiben Sie die Anmeldung. Schreiben Sie deutlich lesbar und tragen Sie die vollständige Bankverbindung (IBAN/BIC) sowie einen evt. abweichenden Kontoinhaber mit dessen Unterschrift ein.

8. Zusätzliche Kosten

Für verschiedene Veranstaltungen (z. B. Koch- und Kreativitätskurse) entstehen zusätzliche Kosten (Lebensmittel, Materialien), die anteilig auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verrechnet werden.
Der Betrag ist bei der Kursleitung zu zahlen.

9. Ermäßigungen

Sofern ein Veranstaltungsentgelt ermäßigungsfähig ist (Ermäßigungsbeträge stehen in Klammern neben den regulären Kursgebühren) erhalten SchülerInnen, StudentInnen, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte und Leistungsberechtigte (SGB II; SGB XII) gegen Vorlage eines aktuellen Ausweises eine Ermäßigung.

10. Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt i . d . R. 6 Personen. Die VHS kann Veranstaltungen wegen zu geringer Beteiligung vor Beginn absagen. Bei Veranstaltungen, die auf Wunsch der Interessenten mit weniger als 6 Personen durchgeführt werden sollen, kann die VHS entweder eine Kürzung der Unterrichtsstunden vornehmen und/oder ein erhöhtes Entgelt festlegen. Diese Regelung bleibt bindend für die Dauer des Kurses, auch dann, wenn im späteren Verlauf des Kurses weitere Teilnehmer hinzukommen.
Bei besonderen Veranstaltungen, vor allem bei Studienreisen, Studienfahrten und speziellen Kursen, kann die Mindestteilnehmerzahl anders festgelegt sein.

11. Rücktritt durch die Volkshochschule

Die Volkshochschule behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung, bei Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen ausfallen zu lassen oder mit anderen zusammenzulegen.
Dies gilt auch für bereits laufende Veranstaltungen. Im ersten Fall (Ausfall der Veranstaltung) werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen.

12. Rücktritt durch die Teilnehmenden

Teilnehmende können durch schriftliche Abmeldung kostenfrei von einer Veranstaltung zurücktreten, wenn diese bei längerfristigen Kursen bis spätestens 3 Arbeitstage vor Kursbeginn vorliegt. Bei Kursen mit Probeschnuppern (Ziffer 6) bis 3 Tage nach dem ersten Kurstermin.
Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl und/oder weniger als 6 Terminen sind nach der Anmeldung aus Organisations- und Kostengründen die geforderten Entgelte auf jeden Fall zur Zahlung fällig, sollte eine schriftliche Abmeldung nicht bis spätestens 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Spätere Abmeldungen sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit, Umzug, beruflich bedingte Abwesenheit) und gegen Vorlage einer Bescheinigung möglich.
In diesen Fällen erfolgt eine anteilsmäßige Rückerstattung.
An- und Abmeldungen sind nur im VHS-Sekretariat möglich, nicht bei den Dozentinnen und Dozenten.

13. Teilnahmebescheinigungen

Nach Beendigung der Kurse wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die nachgewiesene regelmäßige Teilnahme ausgestellt.
Eine Beurteilung der erbrachten Leistung erfolgt nicht.

14. Studienreisen und Studienfahrten

Bei Reisen, Fahrten, Besichtigungen und Wochenendveranstaltungen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler der Bus-, Bahn-, Flug- oder Reiseunternehmen und Zimmervermieter auf. Bei Studienreisen ist sie Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Reisen werden von Unternehmen durchgeführt, die Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes §651ff BGB sind oder dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt gegenüber dem Reiseveranstalter. Gewährleistungsansprüche gegen den Vermittler wegen Mängeln der vermittelten Leistung oder sonstige Ansprüche bestehen nicht.

15. Datenschutz

Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Rechnung getragen. Die Volkshochschule Zweibrücken verpflichtet sich, alle persönlichen Daten nur im Rahmen der internen Verwaltung zu verwenden. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten
anderer Teilnehmer zu unterlassen.

16. Unterrichtsstätten

Die Veranstaltungen finden in der Regel in der Berufsbildenden Schule, Bau B, Johann-Schwebel-Straße 1, statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind einige Sprachkurse (Musikschule/Herzog-Wolfgang-Realschule) sowie die Gesundheitskurse (verschiedene Sportstätten). Für die kulturellen Vorträge, Lichtbildervorführungen usw. stehen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung.

17. Hausordnung und Haftung

Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten zu beachten.
Die Volkshochschule ist Gast in öffentlichen Schulen und vielen anderen Einrichtungen. Es wird gebeten, die Hausordnungen zu beachten, das Inventar vor Beschädigungen zu bewahren, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen und auf Rauchverbote zu achten. In den Schulgebäuden dürfen keine Motor- und Fahrräder abgestellt werden. Das Parken im Schulhof und in den Zufahrten zum Schulhof ist aufgrund des Brand- und Katastrophenschutzes verboten. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Unterrichtsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die VHS keine Haftung. Dies gilt auch für Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.

18. Ankündigungen

Die Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Presse durch Anzeigen sowie durch Hinweise im lokalen Teil bekannt gemacht. Außerdem machen Plakate, Handzettel und Flyer auf Veranstaltungen aufmerksam.

19. Ferien und unterrichtsfreie Tage

An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet kein Unterricht statt; es sei denn, es ist ausdrücklich vermerkt oder wird mit den Teilnehmer/-innen innerhalb des Kurses besprochen.

 

 

 


Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften:

WIDERRUFSBELEHRUNG NACH DEM FERNABSATZGESETZ

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule Zweibrücken
Johann-Schwebel-Straße 1
66482 Zweibrücken
Tel. 06332 209 740
info@vhs-zweibruecken.de


Erlöschen des Widerrufsrechts

Bitte beachten Sie, dass nach BGB Ihr Widerrufsrecht jedoch auch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tatsächlich angeboten worden ist.
Auf eine tatsächliche Teilnahme Ihrerseits am ersten Termin der Veranstaltung kommt es hingegen nicht an.
 

 

Veranstaltungskalender

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Mai 2018